Ein Rottmeister (auch Rottenmeister) war der Anführer einer
- Rotte, die Bestandteil eines Fähnleins war und aus acht bis zwölf Landsknechten oder sechs Doppelsöldnern bestand. Die Rottenmitglieder wählten den Rottmeister aus ihrer Mitte.
- in Kriegszeiten wurden die Bürger einer Stadt in Rotten eingeteilt (als "Rottgesellen") und der Rat bestimmte zu jeder Rotte einen Rottmeister als Aufsicht. Er war zuständig für das Meldewesen und die Feuerwehr (s.u.), hatte aber auch seine Rottgesellen bei Musterungen und "Aufwartungen" ihrem Fähnlein geschlossen zuzuführen
- Feuerlöschrotte, der Vorläuferorganisation der heutigen Feuerwehren aus dem 19. Jahrhundert. Die Einwohner einer Gemeinde waren in mehrere Löschrotten eingeteilt.
- Der Bürgermeister bzw. Vorsteher einer Kleinsiedlung, siehe Rotte (Siedlung)