Als
Militärdiplom wird in der modernen Forschung eine Urkunde bezeichnet, mit der im
Römischen Reich Auxiliarsoldaten und Angehörigen weiterer Waffengattungen bestätigt wurde, dass ihnen das
römische Bürgerrecht und/oder das Recht zur Eheschließung verliehen worden war. In der Regel geschah dies bei der
ehrenvollen Entlassung
nach der üblicherweise 25 Jahre dauernden Dienstzeit; Flottensoldaten
dienten 26 oder 27 Jahre (nicht selten auch noch länger). Die Urkunde
ist eine beglaubigte Abschrift des ursprünglich in der Hauptstadt Rom
publizierten Ediktes. Die Bezeichnung „Militärdiplom“ ist eigentlich
irreführend, wird aber in der
althistorischen Forschung dennoch nach wie vor allgemein verwendet.
Ein Militärdiplom bestand aus zwei in Form eines
Diptychons miteinander verbundenen
Bronzetäfelchen, die auf der Außen- und Innenseite zwei identische Abschriften eines kaiserlichen Ediktes
(constitutio) enthielten, das in
Rom
durch öffentlichen Anschlag bekannt gegeben worden war. Die Diplome
wurden in Rom erstellt und versiegelt. Möglicherweise erhielten nur
diejenigen Soldaten ein Diplom auf Bronze, die dafür eigens bezahlten;
in Krisenzeiten (wie etwa während der
Markomannenkriege unter
Mark Aurel)
scheint auf die Ausgabe von Metallkopien gänzlich verzichtet worden zu
sein. Wenn der Verdacht aufkam, dass der Text auf der Außenseite
manipuliert worden sei, konnte er nach Erbrechen des Siegels mit der
Textfassung der Innenseiten verglichen werden. Nach römischer
Rechtsauffassung war der Innentext die eigentliche beglaubigte
Abschrift.
In der Urkunde verlieh der jeweilige Kaiser einem namentlich
genannten Soldaten das Bürgerrecht und/oder das einmalige Recht zu einer
rechtsgültigen Heirat (das
conubium), denn Soldaten durften bis in die Zeit der
Severer offiziell nicht heiraten, sondern hatten nur geduldete Lebensgefährtinnen (→
Konkubinat).
Oft waren gleich mehrere Soldaten Empfänger ein und desselben Diploms,
manchmal sogar ganze Einheiten. Die Verleihung erstreckte sich zunächst
auch auf eventuelle Kinder, die vor dem Jahr 140 auch häufig namentlich
erwähnt wurden. Die Frau wurde vor 140 – wenn es eine gab – ebenfalls
auf dem Diplom namentlich genannt, sie erhielt jedoch nicht das
Bürgerrecht. Nach 140 scheint sich die Rechtspraxis geändert zu haben,
und Familien wurden nur noch in Ausnahmefällen genannt, z. B. wenn der
Soldat schon vor Beginn seines Militärdienstes verheiratet war bzw.
Kinder bekommen hatte. Seit dieser Zeit wurde das Bürgerrecht meist
nicht mehr an jene Kinder des Soldaten verliehen, die vor seiner
Entlassung geboren worden waren.
Außer für Auxiliarsoldaten gab es Militärdiplome auch für Angehörige der
römischen Flotte sowie für die
Prätorianer und die
Cohortes urbanae (die beide nur das
conubium erhielten, da sie das Bürgerrecht bereits besaßen), ferner für Spezialtruppen wie die aus den Auxilien rekrutierten
Equites singulares, nicht dagegen für Soldaten einer
Legion, da diese das römische Bürgerrecht bereits vor Rekrutierung besitzen mussten. Einige Jahre nach dem Bürgerkrieg im
Vierkaiserjahr 68–69 gab es allerdings Diplome für die
Legio I Adiutrix unter
Galba und die
Legio II Adiutrix unter
Vespasian.
Hier liegt die Vermutung nahe, dass diese Legionen zunächst aus
Nichtbürgern rekrutiert wurden (wohl Flottensoldaten), die dann
rückwirkend eingebürgert wurden. Derzeit sind über 900 Militärdiplome
aus der Zeit zwischen der Herrschaft des Kaisers
Claudius
(41–54 n. Chr.) und dem Anfang des 4. Jahrhunderts belegt. Seit etwa
210 sind allerdings keine Auxiliardiplome mehr belegt; dies steht
möglicherweise in Zusammenhang mit der Verleihung des Bürgerrechts an
alle freien Reichsbewohner durch Kaiser
Caracalla im Jahr 212
(Constitutio Antoniniana).
Für die historische Forschung sehr wertvoll ist die enthaltene Auflistung aller Truppeneinheiten einer
Provinz,
in der die Soldaten stationiert waren, die das Bürgerrecht erhielten,
sowie die Nennung des gerade amtierenden Statthalters, der beiden
Konsuln sowie des Kommandeurs der entlassenden Einheit. Ferner werden
sieben Zeugen aufgeführt, die in Rom die Abschrift beglaubigten. Diplome
sind auf den Tag genau datiert und können daher wichtige Informationen
zur Chronologie (Regierungszeiten und Titulatur der Kaiser, Datierung
von Statthaltern) und zur Sozial- und Militärgeschichte liefern.
Inzwischen ist die Zahl der bekannten Diplome zudem groß genug, um auch
vorsichtige statistische Aussagen zu treffen: So deutet etwa die
relative Häufung von Diplomen, die um 92 oder um 158 ausgestellt wurden,
auf besonders umfangreiche Neurekrutierungen hin, die jeweils 25 Jahre
zuvor vorgenommen wurden – in den beiden besagten Fällen liegt ein
Zusammenhang mit den beiden jüdischen Kriegen (66–73 und 132–135) nahe.
Die kaiserliche Armee musste damals Verluste ausgleichen, und die neu
aufgenommenen Auxiliar- und Flottensoldaten wurden dann 25 Jahre später
entlassen.
Siehe auch als Beispiel für ein Militärdiplom:
Militärdiplom für den Centurio Plator.
1930 wurde im pannonischen
Legionslager Brigetio eine Bronzetafel geborgen, die einen Erlass der Kaiser
Konstantin (306–337) und
Licinius (308–324) vom 9. Juni 311 enthielt.
[1] In der Fachwelt herrscht über die Interpretation des Textes keine Einigkeit. Der Archäologe
Rudolf Egger (1882–1969) sah darin das das Ende der bisherigen Militärdiplome, während der Althistoriker
Konrad Kraft (1920–1970) lediglich eine Veränderung des bisherigen Modus der Ausfertigung von Immunitätsbestätigungen erkennen konnte.
[2][3]
Diplome werden zu den
Inschriften gerechnet, ihre Erforschung fällt daher in den Bereich der lateinischen
Epigraphik
(als Spezialdisziplin innerhalb der althistorischen Forschung). Die
wenigen bis etwa 1955 bekannten Exemplare sind in Band XVI des
Corpus Inscriptionum Latinarum (CIL) gesammelt; die seit den späten 1950er Jahren publizierten Diplome wurden in den fünf Bänden der
Roman Military Diplomas (RMD) von
Margaret M. Roxan und
Paul A. Holder gesammelt; hinzu kommen Publikationen in Fachzeitschriften wie dem
Chiron oder der
Zeitschrift für Papyrologie und Epigraphik
(ZPE). Die meisten bekannten Militärdiplome stammen aus den
Balkanprovinzen des Imperiums, die in der hohen Kaiserzeit den
wichtigsten Rekrutierungsraum der römischen Armee darstellten.
Viele Diplome (bzw. Fragmente) gelangen in den Kunsthandel, ohne
wissenschaftlich bearbeitet zu werden. Dabei ist die Zahl der bekannten
Diplome und Diplomfragmente besonders seit den 1980er Jahren stark
gestiegen, was vor allem auf die weite Verbreitung von Metalldetektoren
zurückzuführen ist, die von privaten Schatzsuchern oder
Raubgräbern benutzt werden. Gefundene Militärdiplome sind
archäologische Funde, die den zuständigen
Denkmalschutzbehörden
angezeigt und durch diese wissenschaftlich dokumentiert und geborgen
werden müssen. Die Verheimlichung eines Fundes bleibt ein Verstoß gegen
das
Schatzregal,
wo dieses besteht, und eine Straftat, die auch durch eine anonyme
Veröffentlichung zum Beispiel über „Roman Military Diplomas On-Line“
(siehe Weblinks) nicht behoben wird. Inzwischen sind auch einige
gefälschte Diplome aufgetaucht, doch handelt es sich dabei bislang um
Einzelfälle.
- Herbert Nesselhauf: Diplomata militaria ex constitutionibus imperatorum de civitate et conubio militum veteranorumque expressa (= Corpus inscriptionum Latinarum Band XVI). de Gruyter, Berlin 1936, und Supplementum, de Gruyter, Berlin 1955.
- Margaret M. Roxan (Bände 1–4), Paul A. Holder (Bände 4–5): Roman Military Diplomas (RMD). 5 Bände, Institute of Classical Studies, London 1978–2006.
- Werner Eck, Hartmut Wolff (Hrsg.): Heer und Integrationspolitik. Die römischen Militärdiplome als historische Quelle (= Passauer historische Forschungen. Band 2). Böhlau, Köln [u. a.] 1986, ISBN 3-412-06686-9.
- Werner Eck: Der Kaiser als Herr des Heeres. Militärdiplome und kaiserliche Reichsregierung. In: John J. Wilkes (Hrsg.): Documenting the Roman Army. Essays in Honour of Margaret Roxan (= Bulletin of the Institute of Classical Studies. Supplementband 81). Institute of Classical Studies, London 2003, ISBN 0-900587-92-X, S. 55–87.
- Nicole Lambert, Jörg Scheuerbrandt: Das Militärdiplom. Quelle zur römischen Armee und zum Urkundenwesen (= Schriften des Limesmuseums Aalen. Band 55). Theiss, Stuttgart 2002, ISBN 3-8062-1726-2.
- Barbara Pferdehirt: Die Rolle des Militärs für den sozialen Aufstieg in der Römischen Kaiserzeit (= Monographien des Römisch-Germanischen Zentralmuseums Mainz. Band 49). Habelt, Bonn 2002, ISBN 3-88467-069-7.
- Barbara Pferdehirt: Römische Militärdiplome und Entlassungsurkunden in der Sammlung des Römisch-Germanischen Zentralmuseums (= Kataloge vor- und frühgeschichtlicher Altertümer. Band 37). 2 Bände, Römisch-Germanisches Zentralmuseum, Mainz 2004, ISBN 3-88467-086-7.
- Nicole Scheuerbrandt: Kaiserliche Konstitutionen und ihre beglaubigten Abschriften. Diplomatik und Aktengang der Militärdiplome (= Provinzialrömische Studien. Band 2). Greiner, Remshalden 2009, ISBN 978-3-86705-019-7.
- Michael Alexander Speidel u. a. (Hrsg.): Militärdiplome: die Forschungsbeiträge der Berner Gespräche von 2004. Steiner, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-515-09144-2.
- ↑ András Graf: Übersicht der antiken Geographie von Pannonien. Ungarisches Nationalmuseum, Budapest 1936, S. 91 (Dissertationes Pannonicae I 5).
- ↑ András Graf: Übersicht der antiken Geographie von Pannonien (= Dissertationes Pannonicae. I 5). Budapest 1936, S. 91. Konrad Kraft: Die Tafel von Brigetio und das Aufhören der Militärdiplome. In: Germania. 28, 1944–1950, S. 242–250; hier: S. 250. Nachdruck in: ders.: Gesammelte Aufsätze zur antiken Geschichte und Militärgeschichte. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1973, S. 152–160.
- ↑ AE 1937, 6.