2 Aufsätze im Almanach 1991
von Wilhelm Volkert, die älteren Regensburger Stadtsiegel, S. 36ff
von Peter Urbanek, Wappen und Siegel der Regensburger bürger im 13. und 14. Jahrhundert
Erster Aufsatz, Extrakt
(mit dem Versuch, die chronologisch durcheinander behandelten Siegel etwas zu ordnen)
Siegel und Wappen sind Kennzeichen für eine Person oder Institution.
Wappen kamen im 12. Jahrhundert auf, um die gepanzerten Ritter zu kennzeichnen. Auch größere Städte benutzten Wappen ab dem 14. Jahrhundert. Siegel sind älter. Für Städte sind sie seit dem 12. Jahrhundert bekannt. Das Siegel hat neben dem Bild (meist dasselbe wie beim Wappen) noch die Umschrift; diese beinhaltet Siegeltyp und Name der Stadt.
Regensburg:
Stadtsiegel des 12. Jahrhunderts
ab 1248 - Sigillum Ciuium Ratisponensium; Petrus, sitzend mit Buch und Schlüssel (Buch ist Kennzeichnung für Bischof oder bischöfliches Lehramt), sitzt in einer Kirchenarchitektur, rechts und links Türme, wahrscheinlich Domtürme, Füße ruhen auf einer Mauer, die die städtische Befestigung andeutet (Stadtmauern sind typische für mittelalterliche Stadt-Siegel)
Bürgerschaftssiegel des 12. Jahrhunderts
Siegel um 1250, an einigen Urkunden erhalten, Bildsiegel mit Petrusdarstellung.
Vorher: Bürgerschaftssigel 1211 und 1248, gleiches Bild wie oben, andere Umschrift, fehlerhaft graviert (es fehlt die Spiegelschrift), gutes Bild aber schlechte Schriftgestaltung. In den Urkunden wird das Siegel als Siegel der Bürger oder Siegel der Gesamtheit der Regensburger Bürger bezeichnet. Bürger hatten damals schon eine gewissen Selbständigkeit gegenüber dem Stadtherrn=Bischof.
Sekretsiegel des frühen 14. Jahrhunderts
ab 1323, Petrus mit Rute und Schlüssel, kein Wappen; Umschrift: "Secretum civium Ratisponensium"
Sekretsiegel des späten 14. Jahrhunderts:
ältester Abdruck 1395
Petrus mit Rute und Schlüssel, darunter Stadtwappen; Umschrift: "Secretum civium Ratisponensium". Sekretsiegel waren bei Fürsten und Städten üblich.
Zweiter Aufsatz, ein paar Details
Anders als bei Wappen gab es bei Siegeln Rechtsvorschriften. usprünglich durften nur Kaiser, Könige, papst und Bischöfe ein Siegel verwenden, ebenso hoher Adel und Städte. Im Laufe des 13. Jahrhunderts entwickelt sich ein Siegelrecht auch für niederen Adel und em Ende gar für Bürger der Städte.
Speziell bei Regensburg gab es im Mittelalter nur für Bürger ein Siegelrecht. es gab wohl Vollbürger und Minderbürger, letztere wahrscheinlich in verschiedenen Varianten. Das Recht, ein Siegel zu führen, zeigt also auch den rechtlichen Status einer Person.
Der Autor geht auch darauf ein, dass man ab 1297 auch Frauen als Sieglerinnen feststellte; ganz besonders ab 1321, was wohl auf eine Ratsvorordnung in 1320 zurückgeht, die es "Bürgern und Bürgerinnen erlaubte, ihre Testamente selbst auszustellen und zu siegeln". Die Siegel wurde aber auch bei anderen Geschäften, vor allem im Bereich des Handels, verwendet