Reichsabschied
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Als Reichsabschied, auch Reichsrezess genannt, wird die Gesamtheit der auf einem Reichstag des Heiligen Römischen Reich beratenen und erlassenen Bestimmungen bezeichnet, die der Kaiser am Ende zu verlesen hatte.
Bis zum Jahre 1654 begannen die Reichstage – neben zeremoniellen Akten – mit der Verlesung der kaiserlichen Proposition, der vom Kaiser vorab festgelegten Tagesordnung, und sie endeten mit Verlesung und Beurkundung der Beschlüsse, dem Reichsabschied.
Der letzte dieser Reichsabschiede ist als Jüngster Reichsabschied (recessus imperii novissimus) bezeichnet und enthielt die Beratungsergebnisse aus den Jahren 1653/54 des Reichstages zu Regensburg.
Da der Immerwährende Reichstag seit 1663 nicht mehr formell beendet wurde, konnten seine Beschlüsse auch nicht als Reichsabschied erarbeitet werden. Die Beschlüsse wurden deshalb in Form sogenannter Reichsschlüsse niedergelegt. Die Ratifizierung dieser Beschlüsse wurde meist durch den Vertreter des Kaisers beim Reichstag, dem Prinzipalkommissar, in Form eines Kaiserlichen Commissions-Decrets durchgeführt.
Bis zum Jahre 1654 begannen die Reichstage – neben zeremoniellen Akten – mit der Verlesung der kaiserlichen Proposition, der vom Kaiser vorab festgelegten Tagesordnung, und sie endeten mit Verlesung und Beurkundung der Beschlüsse, dem Reichsabschied.
Der letzte dieser Reichsabschiede ist als Jüngster Reichsabschied (recessus imperii novissimus) bezeichnet und enthielt die Beratungsergebnisse aus den Jahren 1653/54 des Reichstages zu Regensburg.
Da der Immerwährende Reichstag seit 1663 nicht mehr formell beendet wurde, konnten seine Beschlüsse auch nicht als Reichsabschied erarbeitet werden. Die Beschlüsse wurden deshalb in Form sogenannter Reichsschlüsse niedergelegt. Die Ratifizierung dieser Beschlüsse wurde meist durch den Vertreter des Kaisers beim Reichstag, dem Prinzipalkommissar, in Form eines Kaiserlichen Commissions-Decrets durchgeführt.